AGB

Language Factory Nürnberg


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

(1) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Language Factory und dem Kunden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass Language Factory dies im Einzelfall explizit anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.

(2) Language Factory bietet dem Kunden qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen.

2 Vertragsschluss

(1) Language Factory erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.

(2) Mit Annahme dieses Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Language Factory zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

(3) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat Language Factory einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten Vertragsversion.

(4) Language Factory kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

3 Leistungsumfang

(1) Language Factory fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Language Factory eine Arbeitsübersetzung. Language Factory verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

(2) Language Factory ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Language Factory. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

(3) Language Factory liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, die Language Factory nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, Language Factory im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.

(5) Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat Language Factory den zu übersetzenden Text in einer offenen bzw. in einer mit üblichen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitungsfähigen Version zur Verfügung zu stellen.

(2) Darüber hinaus hat der Kunde Language Factory bei der Auftragserteilung alle Informationen, Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Übersetzung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere bestehende Vorübersetzungen, Wortlisten oder individuelle Fachterminologien des Kunden sowie die geplante Verwendung und Zweck der Übersetzung.

(3) Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

(4) Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Language Factory. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

5 Nutzungsrechte

Language Factory überträgt dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an der Übersetzung für den vereinbarten Vertragszweck. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte, und zwar unter der aufschiebenden Bedingung der vorbehaltlosen vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an Language Factory.

6 Vergütung

(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die Vergütung erfolgt üblicherweise nach zeilenbasierter Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung oder als Pauschale. Es werden Aufschläge für Eilaufträge erhoben. Es gelten vorrangig die vereinbarten Konditionen des Übersetzungsvertrages.

(3) Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Eine Zeile besteht aus 62 Zeichen inklusiv Leerzeichen. Die Anzahl der Wörter wird durch 62 geteilt um die Anzahl der Zeilen zu errechnen.

(4) Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Language Factory stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Bei Zahlungsverzug ist Language Factory berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Language Factory berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Language Factory in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

(5) Bei Erstbeauftragung ist Language Factory berechtigt, mit Abschluss des Übersetzungsvertrages und vor Beginn der Übersetzungsleistung eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragsvolumens zu fordern. Folgeaufträge werden nach Leistungserbringung auf Rechnung fällig.

(6) Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(7) Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist Language Factory berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Language Factory kann sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart.

(8) Ferner ist Language Factory berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

7 Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden unter Eigentums- und Rechtsvorbehalt.

8 Abnahme und Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich in Textform gegenüber Language Factory zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

(2) Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen eine Rüge in Textform, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

(3) Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

(4) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Language Factory eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Änderungen der übergebenen Übersetzung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Language Factory das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

(5) Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er xxxxx eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

9 Haftung

(1) Language Factory haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.

(2) Language Factory haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Fachterminologien oder in der Formulierung des Auftrags.

(3) Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Kunden, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen und Umstände, die Language Factory nicht zu verantworten hat.

(4) Im Übrigen haftet Language Factory nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Language Factory, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung von Language Factory bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

(5) Language Factory haftet auch nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren und für nicht von Language Factory vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Language Factory ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Language Factory haftet nicht für durch Viren, Trojaner, oder vergleichbare Daten verursachte Schäden.Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Language Factory nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Language Factory haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und Language Factory wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.

(6) Language Factory haftet nicht für möglicherweise entgangene Gewinne des Kunden bei den oben genannten Fallkonstellationen.

(7) Der Kunde hat umfassende Mitwirkungspflichten: Er verpflichtet sich, jede von Language Factory gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet Language Factory nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

10 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Language Factory ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

(2) Der Kunde stellt Language Factory und ihren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

11 Geheimhaltung

(1) Language Factory wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Language Factory verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(2) Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Language Factory diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei Language Factory gespeichert werden.

12 Werberecht

Language Factory ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.

13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Firmensitz von Language Factory. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt.

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